Mittwoch, 27. März 2013

In eigener Sache - Stellungnahme zur Kritik an meinem Blockeintrag vom 26.03.13

Da ich in meinem Blockeintrag "Fragen Sie Johannes Richter - Folge 3" drei Personen aus Gesichtsbuch (unredl. "Facebook") zitierte, unterstellt man mir, gesetzeswidrig gehandelt zu haben:

Renate Kamps: "tja Fr. Richter nun wirds noch interessanter Strafantrag gegen sie bereits von meinem Beistand raus, nächster folgt sogleich. Um mich namentlich zu nennen brauchen sie auch meine Einwilligung, 5 minuten dann ist es weg ich kann ja auch beantragen das ihre Blogseite gesperrt wird, das hätte doch was oder nicht frl. richter"
(Gesichtsbuch (unredl. "Facebook"): Beitrag von Frau Renate Kamps, Beitrag Nr. 13437394 vom 27. März, 16:43 Uhr. Anschnur verfügbar unter https://www.facebook.com/Richter.Johannes.Offiziell/posts/266852300117511?comment_id=13437394&offset=0&total_comments=13, Stand 27.03.2013)

Stefan Schneider: "Seltsam - ein pensionierter Gymnasiallehrer sollte wissen, dass wörtliche Zitate nur mit Erlaubnis des Verfassers, oder mit Quellenangabe gestattet sind. In Ihrem Blog den Namen zu zensieren, hier aber den Namen zu erwähnen ist auch nicht sonderlich sachlich."
(Gesichtsbuch (unredl. "Facebook"): Beitrag von Herrn Stefan Schneider, Beitrag Nr. 13436996 vom 27. März, 14:56 Uhr. Anschnur verfügbar unter https://www.facebook.com/Richter.Johannes.Offiziell/posts/266852300117511?comment_id=13436996&offset=0&total_comments=13, Stand 27.03.2013)

Obwohl man die Aussagen von Frau Kamps, Frau Mallost und Herrn Ebbing wohl kaum als urheberrechtlich geschützt ansehen kann, möchte ich ausführlich auf die Anschuldigungen, mein Blockeintrag "Fragen Sie Johannes Richter - Folge 3" sei aufgrund fehlender Erlaubnis der Verfasser gesetzeswidrig, antworten.

Indem ich Bezug auf die Aussagen von Frau Mallost, Frau Kamps und Herrn Ebbing nehme, versuche ich, die zwei Kernfragen meines Beitrags anhand von Beispielen zu erörtern:

Die problematische Entwicklung von sowohl

1. Höflichkeit und Anstand, als auch von
2. Beherrschung der deutschen Rechtschreibung und Grammatik 

in der heutigen Zeit, die nicht mehr allein auf Kinder und Jugendliche zutrifft, sondern auch vermehrt bei Erwachsenen eintritt.

Ich werde mich hierbei auf § 51 des UrhG, § 28 des BDGS und die Richtlinien von Gesichtsbuch (unredl. "Facebook") beziehen.

§ 51 UrhG Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html

Aufgrund des oben genannten Grunds (Versuch der Erörterung zweier Fragen) ist in jedem Fall ein besonderer Zweck gegeben. Halleluja!

§ 28 BDSG Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, [..] wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte [...].
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html

Indem Frau Kamps, Frau Mallost und Herr Ebbing auf meinen Beitrag antworteten, ohne dass sie mich zu ihrer Freundesliste hinzufügten, müssen sie sich dessen bewusst sein, dass sowohl ihre verfassten Beiträge als auch ihre Namen für die Allgemeinheit zugänglich sind. Gloria!

Punkt 2.1 und 19.11 der Gesichtsbuch-Richtlinien (unredl. "Facebook-Terms")

"Für Inhalte [...], die unter die Rechte an geistigem Eigentum (sog. „IP-Inhalte“) fallen, erteilst du uns [...] die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn [...] dein Konto löschst, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht."

"Du wirst alle zutreffenden Gesetze einhalten, wenn du Facebook verwendest oder darauf zugreifst."
Quelle: https://www.facebook.com/legal/terms

In diesem Fall sollte es keiner weiteren Erklärung bedürfen. Die Lage sollte jedem klar sein.

Zudem möchte ich noch auf ein weiteres Urteil des OLG München aus dem Jahr 1998 verweisen:

"Die in UrhG § 51 festgelegte Zitierfreiheit soll der Freiheit der geistigen Auseinandersetzung dienen. Ein Zitat ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn es als Beleg für die vertretene Auffassung, also als Beispiel zur Verdeutlichung der übereinstimmenden Meinungen, zum besseren Verständnis der eigenen Ausführungen oder sonst zur Begründung oder Vertiefung des Dargelegten dient und auch nicht als bloßes Anhängsel erscheint, sondern in den Text eingearbeitet ist. Sofern Sie also diese Grundsätze innerhalb Ihres Artikels einhalten und auch jeweils die Quelle zitieren, ist eine Genehmigung in diesem Fall nicht notwendig."

Aufgrund der Tatsachen, dass ich mich rechtlich völlig auf der sicheren Seite befinde, möchte ich noch einen, wenn auch kurzen, offenen Brief an die Herrschaften Kamps, Mallost und Ebbing richten:


Offener Brief bzgl. der Beschwerde gegen meinen Blockeintrag und Forderung einer Entschuldigung

Sehr geehrte Frau Kamps, sehr geehrte Frau Mallost, sehr geehrter Herr Ebbing,

in jedem Fall wäre eine Entschuldigung meinerseits unangebracht, weshalb ich diese Forderung vehement zurückweise.
Durch Ihre ständigen Beleidigungen und Unterstellungen weise ich Sie jedoch erneut darauf hin, dass das Internetz kein rechtsfreier Raum ist, und Sie auch hier belangt werden können.
In vielen Ihrer Beiträge verstoßen Sie u.a. gegen  § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (üble Nachrede) und § 187 (Verleumdung).

Ich bitte Sie dies künftig zu unterlassen, da ich mich andernfalls gezwungen sehe, von meinen Rechten als Bürger der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen und rechtlich gegen Sie vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Richter


Abschließend möchte ich allen noch einen Bibelvers nahelegen:

"Säe nicht in Furchen des Unrechts, damit du es nicht siebenfach erntest." (Jesus Sirach 7,3)

Schon bald werden die Engel die Posaunen des Gerichtes blasen, und alle Verdammten in das ew'ge Höllenfeuer hinabstürzen! Preiset den HERRn!


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