Sonntag, 21. Juni 2015

Ein Zeichen der Toleranz - das Hundefest in Deutschland einführen!

Möglicherweise hörten Sie bereits vom keuschen „Hundefleischverzehrungsfest“ in Yulin in der Volksrepublik China. Diese Tradition sollte auch in unserem Land möglich werden - seien auch Sie tolerant und offen für Bräuche aus dem Ausland! 

Dass große Volksfeste in andere Länder „exportiert“ werden, ist nichts Neues; so wurde das Oktoberfest bereits in vielen anderen Ländern gefeiert. Weshalb sollte sich die deutsche Gesellschaft also nicht auch für ausländische Feste öffnen? Schmackhafte Hunde werden liebevoll zubereitet, beispielsweise zu Eintopf mit sogenannten „Litschis“. Besonders raffiniert: Es werden nicht nur Zuchthunde geschlachtet, sondern auch sonst nutzlose Straßenhunde.




Abbildung 1: Die töften Tölen warten darauf, verspeist zu werden.


Auch hier hätte dieses Fest nur Vorteile: 

  • Ernährung: Der kluge Chinese weiß - Hundefleisch ist nicht nur delikat, sondern auch gesund!
  • Arbeit: Tierheime werden einmal im Jahr entlastet, redliche Metzger freuen sich über mehr Arbeit.
  • Erziehung: Aufrichtige Familienväter können ihren Köter köstlich zubereiten, sollte der Filius sein Bibelstudium vernachlässigen.



Der rechtschaffene Asiate wird sich über dieses Zeichen der Toleranz freuen und sich in unserem Land noch wohler fühlen. Das Verbieten von ausländischen Traditionen ist Diskriminierung von Ausländern! 

Deshalb fordere ich die Abschaffung des § 22 Tier-LMHV. Ich weise explizit auf Absatz (1a) hin:

"Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.“

Dieses Gesetz steht im totalen Gegensatz zu unserer modernen, toleranten Gesellschaft. Es ist bereits skandalös, dass dieses Gesetz aktuell noch Bestand hat.

Gegen die Diskriminierung von Ausländern - für mehr Respekt vor anderen Kulturen!

Setzen auch Sie ein Zeichen der Toleranz! Forden Sie ebenfalls beim Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz die Abschaffung dieses kulturverachtenden Gesetzes!

Senden Sie Ihre Forderung an folgende Adresse:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin


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